Charro

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Hauptbedingung

Mit der Annahme unseres Angebotes und der Bestellung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen der Iltisberger e.K an, auch dann, wenn im Auftrag anderslautende Einkaufsbedingungen aufgeführt sind. Entspricht ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen nicht den z.Zt. gültigen rechtlichen Grundsätzen, so werden die übrigen Bedingungen dadurch nicht außer Kraft gesetzt.

2. Unerlaubte Mehrfachnutzung

Die Adressen dürfen nicht häufiger genutzt werden als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für die Adressierung verwandt werden. Verboten ist auch die wiederholte Nutzung innerhalb des eigenen Betriebes. Eine Übernahme der Adressen auf Datenträger ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es nicht zulässig, Adressen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte auf Zeit oder für immer weiterzugeben oder fremde Werbemittel in eigenen Aussendungen beizufügen oder mit den gelieferten Adressen Verbundwerbung durchzuführen. Ebenso dürfen die Adressen nicht im Internet veröffentlicht werden. Werden Adressen zur Weiterverarbeitung z.B. Lettershops, weitergegeben, so sind diese Unterauftragsnehmer schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Daten um Fremdadressen verschiedener Eigentümer handelt, die nur weisungsgebunden verarbeitet werden dürfen. Es ist unerheblich, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Die Beachtung dieser Vereinbarung wird durch Einfügung von Kontrolladressen überprüft. Adressaten, die auf ein Mailing reagieren, fallen nicht unter diese Beschränkung. Vertragsstrafe Jeder einzelne Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen verpflichtet - vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgelts der Gesamtrechnung, die für die Lieferung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Adressen aus der Rechnung missbräuchlich benutzt wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

3. Auftragsdurchführung

Im Interesse unserer Kunden aktualisieren wir das Adressenmaterial ständig. Bedingt durch laufende Zu- und Abgänge ändern sich die Stückzahlen. Ansprüche wegen einer Mehr- oder Minderlieferung können gegen uns nicht erhoben werden. Tritt der Auftraggeber von dem uns erteilten Auftrag zurück, so sind die uns bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Sollten uns bei der Abwicklung eines Adressauftrages Fehler unterlaufen, so haben wir das Recht nachzubessern. Erst wenn alle Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, können sonstige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese begrenzen sich auf die Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag ohne Porto, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haften wir nicht. Die entsprechenden Mängel sind uns sofort nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen, spätestens aber 6 Wochen nach Lieferung des Adressmaterials.

4. Gewährleistung

Aufgrund von Anschriftenänderungen sind Retouren unvermeidbar. Trotzdem erstatten wir den in unserer Adressengarantie festgelegten Betrag. Voraussetzung hierfür ist, dass die Retouren mit amtlichem Unzustellbarkeitsvermerk der Deutschen Post AG innerhalb von 6 Wochen nach Lieferung zu uns zurückkommen. Diese Garantie entfällt, wenn wir die Adressen nur vermitteln. Kosten für Werbemittel, Verarbeitung oder Porto werden nicht erstattet. Auch eine Garantie für ermittelte und gelieferte Telefonnummern gewähren wir nicht. Wir können keine Garantie über die Angaben des Adressaten übernehmen, dass er das ist, wofür er sich ausgibt oder wofür er ausgegeben wird. Gleiches gilt für die Richtigkeit des Inhaltes von Veröffentlichungen, auf die wir uns stützen, die nicht richtige Klassifizierung eines Adressaten oder die Vollständigkeit einer Adressengruppe. Wir sind nicht verpflichtet, beim Eingang von Werbematerial die Stückzahl zu überprüfen, so dass Fehlmengen erst bei der Verarbeitung entdeckt werden können.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Adressenpreise sind Mietpreise zur einmaligen Benutzung ohne MwSt., ohne Verpackungs- und Versandkosten. Bei vereinbarter Mehrfachbenutzung gelten gesonderte Preise. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

6. Datenschutzbestimmungen

Die Bestimmungen des BDSG in seiner jeweils neuesten Fassung sind einzuhalten. Bei einer Werbeaussendung ist der Umworbene auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Werbewidersprüche des Betroffenen sind schnellstmöglich an die Iltisberger e.K weiterzuleiten.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist Limburg.(Stand 01.01.2013)

Impressum

Knapp ein Drittel der Empfänger erinnert sich an den Erhalt von Mailings, bei Werbe-Emails ist es nur jeder Zwanzigste. Das ergab ein Test des Marktforschungsinstituts Nielsen. Besonders unter den 16- bis 34-Jährigen kommt die elektronische Werbepost schlecht weg - wohl deswegen, vermutet Nielsen, weil sie in der Email-Flut schlicht untergeht. Unter den Mailings ist der bedruckte Briefumschlag am beliebtesten, weil er hochwertig wirkt. Er gibt darum auch am meisten Anlass zur Mundpropaganda: Jeder siebte Empfänger erzählt von ihm.
Die komplette Studie kann bei Nielsen bezogen werden.

Das Siegfried Vögele Institut hat eine neue Werbewirkungsstudie veröffentlicht. Ein zentrales Ergebnis: Printwerbung, wie Mailings oder Kataloge, aktiviert mehr Hirnareale als Werbung auf dem Bildschirm und bleibt zudem besser im Gedächtnis des Kunden haften. Die Probanden waren beim Lesen von Printprodukten besser in der Lage, Werbebotschaften und Logos zu lernen und zuzuordnen. Bei der Untersuchung zeigte sich, dass bei der Erinnerung an auf Papier präsentierten Logos Gehirnareale aktiviert werden, die beim Ertasten und Anfassen eine Rolle spielen. Dies unterstütze die Gedächtnisleistung, so die Forscher. Weitere Infos zu der Studie finden Sie auf www.sv-institut.de.

Das wiederholte Zusenden von Spam-E-Mails kann in Deutschland pro Empfänger eine Vertragsstrafe von EUR 500,00 auslösen. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 1. Juni 2011 (Az. 6U4/11)

Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 24. Mai 2006 (Az.: I-15 U 45/06) die Sorgfaltspflichten konkretisiert, die beim Versenden eines E-Mail Newsletters an Geschäftsleute zu beachten sind: Derartige E-Mails sind aus Gründen des Datenschutzes bzw. zum Schutz vor Spamming oder Viren stets mit einer geschlossenen Adressenliste, das heißt als Blindkopie (BCC) zu versenden.

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