Das OLG Düsseldorf (Urt. vom 17. März 2016, I-15 U 64/15) hat das in der Praxis übliche DOI-Verfahren weiter juristisch untermauert, mit dem in bewährter Weise der Reagierer auf eine Werbe-E-Mail verifiziert wird. Klargestellt wurde, dass eine Bestätigungsmail, die im Rahmen des DOI-Verfahrens versendet wird, keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung darstellt. Die gegenteilige Sichtweise des OLG München im Jahre 2012 hatte in der Praxis Unverständnis und Diskussionen ausgelöst. Geradegerückt worden war diese praxisuntaugliche Entscheidung dann zwei Jahre später durch OLG Celle (Urt. vom 15. Mai 2014, 13 U 15/14) - entschieden wurde dort, dass der Versand einer Bestätigungsmail im Rahmen des DOI-Verfahrens rechtlich zulässig ist. Allerdings ist auch weiter zu raten: Die Unternehmen sollten die Bestätigungsmails werbefrei halten, um Zweifel gar nicht erst aufkommen zu lassen.