Am 29. und 30. Juni 2016 tagte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die mit der Prüfung einer Gemeinwohl-Verordnung beauftragt war. Hintergrund ist, dass im Zuge des Verbotes einer Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in CallCentern in Hessen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014) sowie im Weiteren des Beschlusses der Arbeits- und Sozialminister von November 2015 Vertreter aus Bund und Ländern die Möglichkeit einer bundesweit geltenden Gemeinwohlverordnung prüfen sollten, um die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in CallCentern wie bisher zu ermöglichen. Ein vordringlicher Grund des Gemeinwohls ist die Sicherung der Beschäftigung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gebeten, zu prüfen, inwieweit der Bund in Form eines Forschungsprojektes eine Studie zur Beschäftigungssituation im CallCenter-Bereich durchführen kann. Hierzu wird das BMAS bei der nächsten Sitzung der Bund-Länder-AG berichten, die Ende August 2016 tagen wird.