Mit der neunten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen die Kriterien für die wettbewerbsrechtliche Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens unter anderem hinsichtlich der Bedeutung von Daten ergänzt werden. Demnach besteht ein Markt im Sinne des Wettbewerbsrechts künftig auch dann, wenn zwischen den unmittelbar Beteiligten kein Geld fließt, heißt es im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben worden ist. Ob ein Unternehmen marktbeherrschend ist oder den wirksamen Wettbewerb verhindert, kann das Kartellamt bisher nicht untersuchen, wenn kostenlose Vorgänge einen Markt darstellen. Eine Fusionskontrolle soll es bei Übernahmen mit einem Kaufpreis von mehr als 350 Millionen Euro geben. In Deutschland ist laut des Bundeswirtschaftsministeriums bisher kein Start-up durch ein etabliertes Unternehmen mit einem solchen Kaufpreis übernommen worden. Auch sei die Hürde höher als in den USA. Die GWB-Novelle soll bis Ende 2016 in Kraft treten.