Am 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung nationale Datenschutzvorschriften in der Europäischen Union weitgehend ablösen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen des Datenschutzes werden damit europaweit harmonisiert.
Hinsichtlich der zentralen Fragestellung – ob personenbezogene Daten mit oder ohne Einwilligung der betroffenen Personen zu Werbezwecken verarbeitet werden dürfen – hat sich der europäische Gesetzgeber für die Beibehaltung des sog. Opt-Out-Prinzips entschieden. Dabei sind die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen angemessen zu berücksichtigen. Gegen die Verwendung von Daten zu Werbezwecken kann die betroffene Person jederzeit Widerspruch einlegen – sie muss über dieses Widerspruchsrecht informiert werden.