Empfänger unerwünschter Telefax-Werbung haben Anspruch auf Schadensersatz für Kosten, mit denen der zunächst unbekannte Absender der Werbung ermittelt wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Darin erklärt das Gericht, die unaufgeforderte Übersendung von "Werbefaxen" stelle eine wettbewerbswidrige und unerlaubte Handlung dar. ... Das Gericht untersagte der Firma weiterhin, künftig Faxsendungen an den Kläger zu schicken. Für den Fall der Zuwiderhandlung setzte es ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fest (Az: 30 C 2536/01-25).
25.10.2002
Unerwünschte Faxwerbung: Schadensersatz
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