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Urteil: E-Mail-Werbung unzulässig

Auch in Deutschland nehmen die Beschwerden zu. Ungebetene Werbung per E-Mail zu erkennen und auszusortieren, ist für den Adressaten belästigend, aufwändig, und kostenintensiv. Die Zusendung nicht verlangter E-Mails mit werbenden Inhalt wird deshalb zunehmend ausnahmslos der Telefon- und Telefaxwerbung gleichgestellt, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt.
Das Eindringen in die Privatsphäre sei unzumutbar und verletze zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenden.(Landgericht Berlin, Az.: 15 O 210/00)